Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Fahrzeug (je nach Serviceintervall alle 12 oder 24 Monate) bei einem teilnehmenden CITROEN Partner warten lassen – so verfügen Sie immer über einen umfassenden Mobilitätsschutz.
00800 300 800 11
(GRATIS INNERHALB DER SCHWEIZ)
CITROEN ASSISTANCE IM AUSLAND
+41 44 746 22 95
(ZUM ÜBLICHEN ORTSTARIF)
Die Vertragswerkstatt von CITROEN sorgt kostenlos mit einem alternativen Transportmittel für Ihre Weiterreise, wenn Ihr Fahrzeug aufgrund einer Panne fahruntüchtig ist - oder kümmert sich alternativ auf Ihre Kosten um Ihre Weiter- oder Heimreise. Wird ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt, so entspricht dies der gleichen oder der darunterliegenden Kategorie, je nach örtlicher Verfügbarkeit, für die Dauer der Reparatur und ohne Sonderausstattung. Sie müssen das Ersatzfahrzeug an den Standort zurückbringen, an dem Sie es abgeholt haben.
Wenn der Vorfall nicht am selben Tag gelöst werden kann, stehen Ihnen folgende Dienstleistungen zur Verfügung:
- ein Ersatzfahrzeug zu den oben genannten Bedingungen,
- Bereitstellung eines Taxis (oder eines Transportwagens mit Fahrer) bis zu einem Höchstbetrag von 150 CHF inklusive Mehrwertsteuer,
- Unterbringung vor Ort in einem 3 Sterne-Hotel, einschließlich Frühstück, für maximal vier Nächte,
- Ein Bahnticket, in der ersten Klasse, oder mit dem Flugzeug in der Economy-Klasse, wenn die Zugfahrt länger als sechs Stunden dauert. Die Kosten für die Verbindung zwischen dem Ort des Vorfalls und dem Bahnhof/Flughafen sind inbegriffen.
Darüber hinaus wird die Kostenübernahme für eine Einfachfahrkarte für eine Person mit der Bahn oder mit dem Flugzeug, um das reparierte Fahrzeug wieder in Empfang zu nehmen gewährleistet.
Die CITROEN ASSISTANCE kann unter bestimmten Umständen, die oben genannten Mobilitätsmittel kombinieren, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Die in diesem Absatz beschriebenen Dienstleistungen sind, alle Dienstleistungen und alle Begünstigten zusammengenommen, auf einen maximalen Gesamtbetrag von 650 CHF einschließlich Steuern beschränkt.
¹ Länder der Europäischen Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweden, oder in den folgenden Ländern oder Gebieten: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Gibraltar, Island, Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Serbien, Schweiz, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich. In den französischen Überseegebieten ist die Hilfeleistung auf das Departement oder Verkaufsgebiet beschränkt.
² Das Organisieren eines Pannendienstes unabhängig von CITROEN ASSISTANCE durch eigene Mittel ist streng geregelt. Dienstleistungen, für die Sie ggf. bezahlt haben, können nur gegen Vorlage der Originalrechnung für Hotelkosten, Zug- oder Flugtickets bei einem autorisierten Vertragspartner des CITROEN-Händlernetzes erstattet werden, und dies im Rahmen der oben aufgeführten Bedingungen. Darüber hinaus werden nicht in Anspruch genommene Services von CITROEN ASSISTANCE nicht erstattet.