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CITROËN ASSISTANCE FÜRS LEBEN

CITROËN ASSISTANCE: 7 TAGE IN DER WOCHE, RUND UM DIE UHR

IMMER MOBIL. IMMER SICHER.

Über den Service von CITROËN ASSISTANCE können Sie unseren Pannen- und Abschleppdienst in ganz Europa* an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr** erreichen.

 

Leistungen:

 

Falls Ihr Fahrzeug aufgrund einer Panne liegen bleibt, die durch die CITROËN-Garantie oder den CITROËN-Servicevertrag (Garantieverlängerung) abgedeckt ist, und dieser zum Zeitpunkt der Panne noch gültig ist, hilft Ihnen CITROËN ASSISTANCE kostenlos. Wenn Fahrzeuge oder Schäden nicht von der vertraglichen Garantie gedeckt sind, bietet Ihnen CITROËN ASSISTANCE auf Ihren Wunsch und auf Ihre Kosten einen Pannenhilfedienst an.

IHRE SICHERHEIT GEHT VOR

Citroën Assistance erreichen Sie auch über den Bereich Kontakt und Hilfe der MyCitroën-App erreichen. 

CITROËN ASSISTANCE IN DER SCHWEIZ KONTAKTIEREN

Kontakt***: 

00800 300 800 11

(INNERHALB DER SCHWEIZ KOSTENLOS) 

 

CITROËN ASSISTANCE IM AUSLAND

+41 44 746 22 95

(ABHÄNGIG VON DEM GELTENDEN LOKALEN TARIF)

EIN NOTRUF VON IHREM FAHRZEUG AUS 

Wenn Ihr Fahrzeug mit der Citroën Connect Box ausgestattet ist (je nach Version serienmässig oder als Option), wenden Sie sich an Citroën Assistance, indem Sie auf den schwarzen Knopf über Ihrem Innenspiegel drücken. Im Falle eines Aufpralls wird automatisch Citroën Assistance angerufen, die gegebenenfalls sofortige Hilfe anfordert.

VERSICHERUNGSSCHUTZ IN GANZ EUROPA

Mobilität:

 

Falls Ihr Fahrzeug aufgrund einer Panne liegen bleibt, die durch die CITROËN-Vertragsgarantie oder einen CITROËN-Servicevertrag abgedeckt ist, bietet Ihnen die Vertragswerkstatt des CITROËN-Netzes ein kostenloses Mobilitätsangebot an oder kümmert sich darum, Ihnen auf eigene Kosten eine Alternative für die Weiterfahrt oder die Rückkehr an Ihren Wohnsitz anzubieten. Wenn Ihnen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, darf dieses höchstens die gleiche Kategorie wie Ihr Fahrzeug haben, keine Sonderausstattung aufweisen und nur nach örtlicher Verfügbarkeit für die Dauer der Reparatur genutzt werden. Der Rückgabeort des Leihfahrzeugs muss mit dem Überlassungsort identisch sein.

 

Wenn die Panne nicht am selben Tag behoben werden kann, werden folgende Leistungen übernommen: 

  • ein Ersatzfahrzeug zu den oben genannten Bedingungen für maximal vier Tage, oder:
  • eine Unterkunft der Kategorie ***, einschliesslich Frühstück, für maximal vier Nächte, sofern die Panne mehr als 100 km von Ihrem Wohnsitz entfernt war, oder
  • die Rückreise zu Ihrem Wohnsitz mit dem Zug in der ersten Klasse oder mit dem Flugzeug in der Economy-Klasse, einschliesslich aller Reisekosten zwischen der Reparaturwerkstatt des Händlernetzes und dem Bahnhof oder Flughafen.

Die Begünstigten sind der Fahrer und alle Insassen innerhalb der Anzahl der Sitze, die im Fahrzeugschein des Fahrzeuges angegeben sind. Darüber hinaus wird Ihnen ein kostenloses Zug- oder Flugticket für eine Person zur Verfügung gestellt, um das reparierte Fahrzeug abzuholen.

* Länder der Europäischen Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweden, oder in den folgenden Ländern oder Gebieten: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Gibraltar, Island, Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Serbien, Schweiz, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich. In den französischen Überseegebieten ist die Hilfeleistung auf das Departement oder Verkaufsgebiet beschränkt.

 

** Das Organisieren eines Pannendienstes unabhängig von CITROËN ASSISTANCE durch eigene Mittel ist streng geregelt. Dienstleistungen, für die Sie ggf. bezahlt haben, können nur gegen Vorlage der Originalrechnung für Hotelkosten, Zug- oder Flugtickets bei einem autorisierten Vertragspartner des CITROËN-Händlernetzes erstattet werden, und dies im Rahmen der oben aufgeführten Bedingungen. Darüber hinaus werden nicht in Anspruch genommene Services von CITROËN ASSISTANCE nicht erstattet.

 

***  Die angegebenen Kontakte sind ausschließlich Fahrzeugen vorbehalten, welche durch die Marke CITROËN ins jeweilige Land, in diesem Fall der Schweiz, importiert wurden. Fahrzeuge welche nicht von CITROËN importiert wurden (Direktimport), wenden sich bitte an die jeweilige Landesvertretung des Ursprungslandes